Brennholz bestellen in Taunusstein für die Saison 2025 – Alles, was Sie wissen müssen
Die kalte Jahreszeit steht bevor, und viele Haushalte in Taunusstein setzen auf umweltfreundliche Heizmethoden wie Brennholz, um sich durch den Winter zu bringen. Auch in diesem Jahr bietet die Stadt Taunusstein eine besondere Möglichkeit für ihre Bürgerinnen und Bürger: Vom 15. Oktober bis zum 15. Dezember 2024 können Sie Brennholz für die Heizsaison 2025 bestellen.
So funktioniert die Bestellung
Die Bestellung erfolgt ganz unkompliziert online über die Webseite der Stadt Taunusstein: www.taunusstein.de/brennholz-bestellen. Der Bestellprozess ist einfach und übersichtlich gestaltet, sodass jeder Bürger schnell seinen Brennholzbedarf anmelden kann. Gewerbliche Bestellungen müssen hingegen direkt über das Forst- und Holzkontor Rheingau-Taunus abgewickelt werden.
Brennholzarten und Preise
Es stehen verschiedene Holzarten zur Auswahl, wobei die Preise wie folgt gestaffelt sind:
- Laubholz: 60 Euro pro Festmeter
- Reine Eiche: 50 Euro pro Festmeter
- Fichte: 38 Euro pro Festmeter
Alle genannten Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer und gelten ausschließlich für den privaten Gebrauch.
Mindest- und Höchstmengen
Die Mindestbestellmenge liegt bei 2,5 Festmetern, was etwa 1,4 Raummetern entspricht. Wer größere Mengen benötigt, kann bis zu 10 Festmeter bestellen. Bestellungen sind in Schritten von jeweils 2,5 Festmetern möglich. Sollte Ihr Bedarf noch höher liegen, empfiehlt es sich, das Forst- und Holzkontor zu kontaktieren.
Tipp: Kalkulieren Sie Ihren Bedarf genau, um die richtige Menge zu bestellen. Erfahrungsgemäß überschätzen viele Selbstwerber ihren Holzbedarf, was oft zu ungenutzten Vorräten führt.
Wann wird das Holz bereitgestellt?
Die Aufarbeitung des Brennholzes beginnt nach den Brut- und Setzzeiten ab dem 15. Oktober 2024 und endet am 31. März 2025. Während dieses Zeitraums wird das Holz direkt am Weg bereitgestellt, sodass Sie es selbst abholen können.
Wichtiges zu Qualität und Holzarten
Aufgrund der aktuellen Situation in den Wäldern kann die Stadt Taunusstein keine Garantie für die Zuteilung bestimmter Holzarten, insbesondere Laubholz, geben. Sollte Ihre Bestellung Buchen- oder Eichenholz enthalten, kann es sein, dass auch andere Laubholzarten wie Ahorn oder Birke beigemischt werden. Diese Mischung wird jedoch nicht extra berechnet.
Bearbeitung und Nutzung des Holzes
Die Stadt Taunusstein weist darauf hin, dass das bestellte Holz nicht brennfertig ist. Das bedeutet, dass Sie es selbst aufarbeiten müssen. Das Holz sollte nach dem Aufspalten und Sägen mindestens zwei Jahre gelagert werden, damit es ausreichend trocknen kann und optimal als Heizmaterial eingesetzt werden kann.
Sicherheitshinweise
Beim Arbeiten mit der Motorsäge ist ein Sachkundenachweis zwingend erforderlich. Außerdem dürfen Motorsägen nur mit KWF-geprüftem Sonderkraftstoff und biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden, um die Umwelt zu schützen. Diese Regelungen dienen dem Schutz des Bodens und Grundwassers.
Keine Weiterverkäufe erlaubt
Das Brennholz wird nur für den Eigenbedarf zur Verfügung gestellt. Ein Weiterverkauf des Holzes ist nicht zulässig. Darüber hinaus behält sich die Stadt Taunusstein vor, in Zukunft einen Nachweis über die Nutzung einer Feuerstelle zu verlangen, um sicherzustellen, dass das Holz tatsächlich zur Eigenverwendung genutzt wird.
Fazit: Brennholz für den Winter in Taunusstein sichern
Mit der Möglichkeit, Brennholz über die Stadt Taunusstein zu bestellen, bieten sich Bürgerinnen und Bürgern eine umweltfreundliche und kosteneffiziente Lösung für die kalten Monate. Wer sich sein Holz für die Heizsaison 2025 sichern möchte, sollte zwischen dem 15. Oktober und 15. Dezember 2024 seine Bestellung aufgeben. Nutzen Sie die Chance und bereiten Sie sich schon jetzt auf den nächsten Winter vor!
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